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Outside the Land of Human Rights
Dabei wurden auch Fragen angesprochen, die die Entstehung und Formulierung ergo Wirkung und tatsächliche Allgemeingültigkeit der Charta selbst kritisch beleuchteten, etwa wenn Araba Evelyn Johnston-Arthur mit Hannah Arendt auf den gerade in dieser Hinsicht zwar postulierten aber keineswegs umgesetzten egalitären Anspruch verweist, „the right to have rights“ einfordert, dieses aufgrund der systematischen Ungleichbehandlung immer noch und gerade wieder einfordern muss. Die Aktivistin und Wissenschaftlerin verwehrte sich auch in der anschließenden Diskussion gegen Worthülsen, die Gleichheit suggerieren wo diese nicht vorhanden ist.
Gegen derlei Vereinheitlichungen und die damit einhergehende Objektivierung von Individuen tritt auch Rubia Salgado ein. Wie schon Anfang November bei der Landeskulturkonferenz der IG-Kultur-Steiermark betonte sie auch an dieser Stelle, dass gerade MitgrantInnen nur allzu gerne als Gruppe homogenisiert und so neben xenophoben Anfeindungen entweder in die Charity- oder Folklore-Ecke geschoben werden. Kaum aber ist die gesellschaftliche und medial geprägte Öffentlichkeit zu deren Wahrnehmung als eigenständige, individuelle Persönlichkeiten mit unterschiedlichsten Hintergründen bereit, geschweige denn als (gesellschafts-)politisch handelnde Personen – ein Bewusstsein, das auch bei MigrantInnen selbst oft aufgrund der eigenen Situation und der äußeren Umstände kaum vorhanden ist. Weg von der Marginalisierung hin zu tatsächlicher Gleichberechtigung lautet daher die aus unterschiedlichen Perspektiven präsente Devise.
Die spezielle Situation von Frauen wurde ebenfalls von mehreren ReferentInnen thematisiert. Die Schwerpunkte migrantischer Selbstorganisation, Entwicklung und Umsetzung kulturpolitischer Handlungsstrategien, Dechiffrierung struktureller Diskriminierung, autonome Aktionsformen, Auseinandersetzung in und mit öffentlichem Raum, öffentlicher Wahrnehmung sowie generell die Verschränkung von politischen und kulturellen Vorgehensweisen waren durch sämtliche Vorträge hindurch präsent. Hellhörig sollte aber vor allem ein Umstand machen: Bei der Konferenz, die titelgebend die Sichtbarmachung von Menschenrechten behandelte, kam in erster Linie eines zur Sprache: die Grenzen, die der Gültigkeit dieser per definitionem unbegrenzten Charta in der politischen, wirtschaftlichen, globalen und nationalen Welt gesetzt und welche Personen(-gruppen) dadurch gezielt von den betreffenden Rechten ferngehalten bzw. ausgeschlossen werden. Insofern beinhaltet die Projektkonzeption als „Land of Human Rights“, inklusive offizialisiertem Emblem, durchaus auch eine bitter-ironische Facette: In Anbetracht der einerseits durch die Globalisierung zumindest ökonomisch immer obsoleter werdender nationalen Grenzen und andererseits der gleichzeitigen Verschärfung des sozialen Ungleichgewichts in Abhängigkeit von der geographischen Lage und der, in einem politisch immer mehr nach rechts rückenden Diskurs und ergo Gesetzgebung, zunehmenden Definition von Menschen nach ihrer (nationalen) Herkunft, ist die Diskrepanz zwischen postulierter und (nicht) realisierter Allgemeingültigkeit der Menschenrechte wohl der diesbezüglich vordringlichste Ansatzpunkt für künstlerische wie auch politische (Gegen-)Strategien.
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[Kolumne/schalk/09.12.2007]
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