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Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005: Folgerecht

Pressemitteilung der IG Bildende Kunst

Großteil der KünstlerInnen von Rechtsansprüchen ausgeschlossen. Ab 1.1.2006 wird Folgerecht erstmals auch in Österreich gelten: Das Recht der bildenden KünstlerInnen auf finanzielle Beteiligung am Wiederverkauf ihrer Werke. Gestern hat der Nationalrat die gemäß EU-Richtlinie notwendige Gesetzesänderung beschlossen, doch die österreichische Lösung könnte künstlerInnenfeindlicher kaum sein. Gleich vorweg we! rden die meisten KünstlerInnen von solchen Rechtsansprüchen wieder ausgeschlossen.

Der Verkaufspreis bestimmt über KünstlerInnenrechte: Für Werke unter EUR 3.000,- gilt kein Folgerecht. Wer keine hohen Preise erzielt, schaut auch beim Wiederverkauf durch die Finger! Das Folgerecht wird zum Erfolgsbonus für KünstlerInnen hochpreisiger Werke bzw. deren ErbInnen.

Bereist seit vier Jahren liegt eine EU-Richtlinie vor, die eine verpflichtende Einführung von Folgerecht in allen Mitgliedsstaaten bestimmt. Auf nationaler Ebene stehen verschiedene Umsetzungsspielräume offen, die Richtlinie gibt - allen behaupteten Harmonisierungsbestrebungen zum Trotz - lediglich einen Mindeststandard vor. Die österreichische Bundesregierung stand dem Folgerecht von jeher ablehnend gegenüber. Die Folgerecht-Richtlinie sollte deshalb "auf einem möglichst niedrigen Niveau" (wie in den Erläuterungen zum Gesetzestext vorangestellt!) umgesetzt werden.

Das einzig verfolgte Ziel: Größtmögliche Vermeidung von Folgerechtsansprüchen. Größter Schonung des Kunsthandels auf Kosten von KünstlerInnenrechten. Die IG Bildende Kunst begrüßt die längst überfällige Einführung des Folgerechts in Österreich, fordert aber ein Folgerecht für ALLE KünstlerInnen - unabhängig vom Marktwert ihrer Werke.

Kritik im Detail:
Insbesondere folgende Punkt zeichnen die künstlerInnenfeindliche Umsetzung aus:

.) Der Marktpreis bestimmt über KünstlerInnenrechte! Folgerecht wird erst ab einem Verkaufspreis von EUR 3.000,- gelten. Insbesondere junge KünstlerInnen aber auch verschiedene künstlerische Techniken, die üblicherweise geringere Preise erzielen, sind damit von Vergütungen ausgeschlossen. Ein derart hoher Schwellenwert ist zwar gerade noch im Rahmen der EU-Richtlinie, liegt aber fernab der europäischen Praxis! Bis auf wenige Ausnahmen gilt in allen Mitgliedsstaaten ein Mindestverkaufspreis zwischen EUR 15,- unter EUR 300,-. Eine kostengünstige Einhebung der Vergütungen bei geringen Verkaufspreisen ist durch kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften möglich.

.) Geringster Prozentsatz gewählt Der Vergütungsanspruch für Werke bis EUR 50.000 wurde mit 4% festgelegt. Im Rahmen der Richtlinie wären auch 5%, bzw. für Verkaufspreise unter EUR 3.000,- auch ein höher Prozentsatz möglich gewesen.

.) Rechtsgrundlage für ein umfassendes Inkasso fehlt! Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten geeignete Verfahren einrichten, die in der Praxis gewährleisten, dass das Folgerecht in den Mitgliedstaaten tatsächlich angewandt wird. Die verpflichtende Einhebung durch eine Verwertungsgesellschaft verbunden mit einer gesetzlichen Treuhand, Vergütungen auch für jene KünstlerInnen einzuheben, für die noch keine Wahrnehmungsverträge bestehen, wurde nicht gesetzlich verankert. Vergütungen fallen somit nur dann an, wenn diese auch eingefordert werden.

.) Werke von verstorbenen KünstlerInnen bis 2009 vom Folgerecht ausgeschlossen! Auch dieser Spielraum für jene Mitgliedstaaten, die Folgerecht zum ersten Mal in Kraft setzen (das sind außer Österreich lediglich Großbritannien, Irland, Niederlande, Malta und Zypern) wurde hierzulande genutzt. Bedenklich ist diese Ausnahmeregelung insofern, als dass bei einer / einem jetzt lebenden KünstlerIn zwar Folgerecht anzuwenden ist, wenn diese aber demnächst ums Leben kommt, bei Weiterverkäufen ihrer Werke bis 31.12.2009 plötzlich keine Folgerechtsvergütungen mehr anfallen. Daraus ergibt sich ein befristeter wirtschaftlicher Vorteil für den Kunsthandel aufgrund des Todes der KünstlerIn.

Ausführliche Informationen zum Folgerecht (Positionspapier, Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, etc.) unter [www.igbildendekunst.a] . Rückfragen: Daniela Koweindl, Kulturpolitische Sprecherin, IG Bildende Kunst, Gumpendorfer Straße 10-12, 1060 Wien, Öffnungszeiten: Di - Fr 13-18 Uhr, Tel +43 (0)1 524 09 09, Fax +43 (0)1 526 55 01, Interessenvertretung: mailto:[office@igbildendekunst.at] , Galerie: mailto:[galerie@igbildendekunst.at] , [www.igbildendekunst.a] ....




[News/culturalis/22.12.2005]





    News/culturalis


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    22.12.2005 Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005: Folgerecht

    13.10.2005 ORF: Kunst und Kultur verschwinden in einem schwarzen Loch!

    12.07.2005 Grüne für Umschichtung bei Kulturförderung - Weg von "Megahypes"

    12.07.2005 Netzkultur-Kritik am neuen Wiener Fördermodell

    11.07.2005 Anita Hofer: Steirisches Kulturförderungsgesetz neu

    07.07.2005 Kultur 2000 - Kultur 2007: Grundsatzpapier zur nationalen Co-Finanzierung

    05.04.2005 To be or not to be kommerziell?

    31.03.2005 ENTERHAKEN Nr.2 ist da!

    09.03.2005 Steuervorteile für VereinsfunktionärInnen

    28.01.2005 Künstlersozialversicherung LIGHT

    14.06.2004 Erfolgreiches Handbuch „Europa fördert Kultur“

    28.05.2004 Michael Petrowitsch: 2003, the year Kontinuität broke.

    06.05.2004 arten von DIENSTVERHÄLTNISSEN

    21.04.2004 Neues Vereinsgesetz 2002: Anpassung der Vereinsstatuten bis 2006 notwendig

    06.04.2004 KünstlerInnensozialversicherung

    28.02.2004 Anita Hofer: Was vom Kulturhauptstadtjahr übrig blieb

    09.02.2004 Manfred M. Lang: 2003 - verschwunden und/oder gedeckelt

    03.02.2004 Christian Joachim Gruber: Kulturmark

    18.12.2003 Gabi Gerbasits: Morak constrictor. Tödliche Umarmung als Kulturpolitik

    25.11.2003 Anita Hofer: 2003 - Die Steiermark ist ab sofort kein Einsatzgebiet mehr.

    14.04.2003 Graz 3002: Alles wird gut!

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