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Kultur 2000 - Kultur 2007: Grundsatzpapier zur nationalen Co-Finanzierung


Erstellt von der IG Kultur Österreich, in Kooperation mit:
der IG Kultur Burgenland (Burgenland),
der IG KIKK (Kärnten),
dem Kulturvernetzung Niederösterreich (Niederösterreich),
der KUPF (Oberösterreich),
dem Dachverband Salzburger Kulturstätten (Salzburg),
der IG Kultur Steiermark (Steiermark),
der TKI / IG Kultur Tirol (Tirol),
der IG Kultur Vorarlberg (Vorarlberg) und
der IG Kultur Wien (Wien)


Kultur 2000 mit verbesserten Chancen für österreichische Projekte

Der kulturelle Sektor ist einer jener Politikbereiche, in denen die Europäische Union nur koordinierend, ergänzend oder unterstützend tätig werden darf, da die Hauptverantwortung hierfür bei regionalen und vor allem nationalen Körperschaften liegt. Das hinter dieser Kompetenzverteilung stehende Subsidiaritätsprinzip hat im Falle des EU-Rahmenprogramms "Kultur 2000 / 2007" jedoch nicht bloß Auswirkungen auf die politische Ausgestaltung, sondern auch auf die Frage der Finanzierung. Konkret bedeutet dies, dass die Europäische Union hier - im Gegensatz zu den meisten anderen Programmschienen - die von ihr geförderten Projekte nicht zur Gänze subventioniert, sondern nur maximal fünfzig respektive sechzig Prozent der jeweiligen Gesamtkosten übernimmt. Den Rest müssen die ProjektträgerInnen über andere Finanzierungsquellen abdecken.

Die im Rahmenprogramm "Kultur 2000" verankerten Einreich- und Co-Finanzierungsmodalitäten weisen jedoch eine Reihe von Unzulänglichkeiten auf, die in Österreich wie auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit langem schon im Kreuzfeuer der Kritik stehen. Diese stellen nämlich aus gleich mehreren Gründen insbesondere für kleine und mittelgroße Initiativen im kulturellen Feld nahezu unüberwindbare Zugangshürden zu EU-Fördermitteln dar:

1) Besagte Hürden resultieren dabei zum ersten aus der Kürze der Einreichfristen (ca. 3 Monate) sowie aus der Komplexität der Einreichmodalitäten (Einphasenmodell [1] ; KooperationspartnerInnensuche usw.);

2) Zum zweiten wird der Zugang zu Fördermitteln in diesem Zusammenhang durch das vorgeschriebene Mindestvolumen der Projektkosten erschwert, deren Co-Finanzierung (50% bzw. 40%) ebenso wie die in den Ausschreibungen verankerte Eigenbeteiligung (5%) bereits im Vorfeld gesichert sein muss (dieses Erfordernis kann am besten durch die hier formulierten Vorschläge abgesichert werden);

3) Zum dritten schließlich ergeben sich diese Hürden aus den derzeit praktizierten Fördermodalitäten und dem Fehlen von Finanzmitteln seitens des Bundes, der hinsichtlich der Co-Finanzierung Hauptverantwortungsträger ist;

Im Entwurf für das Nachfolgeprogramm "Kultur 2007" (voraussichtlicher Geltungszeitraum: 2007 - 2013) fand besagte Kritik bislang allerdings kaum Niederschlag. Zahlreiche dort verankerte Neuerungen würden im Gegenteil sogar zu einer weiteren Verschärfung der genannten Probleme führen (Erhöhung der Mindestzahl von zu beteiligenden ProjektpartnerInnen; Verlängerung der Laufzeit von mehrjährigen Projekten; entsprechende Erhöhung des finanziellen Mindestvolumens usw.).


Vorschläge zur Minimierung und zum Abbau der Zugangshürden

In Anbetracht dieser Umstände ist Handlungsbedarf dringend gegeben. Insbesondere gilt dies für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die sich der ihnen durch das Subsidiaritätsprinzip zugesprochenen Verantwortung nicht einfach entziehen können.

Die IG Kultur Österreich schlägt deshalb als einen ersten Schritt zum Abbau der angesprochenen Zugangshürden die umfassende Übernahme der für die Co-Finanzierung erforderlichen Mittel seitens des Bundes vor. Davon betroffen sein sollen sämtliche von der EU im Rahmen von "Kultur 2000 / 2007" geförderten Projekte, die von österreichischen Initiativen bzw. Einzelpersonen federführend geleitet werden.

Zu diesem Zweck empfiehlt die IG Kultur Österreich die Einrichtung eines Co-Finanzierungstopfs in der Kulturpolitischen Sektion des Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (BMaA), über den die von den österreichischen ProjektträgerInnen aufzubringenden Co-Finanzierungsmittel abgedeckt werden können. Dies scheint insofern gerechtfertig, als internationale Kulturprojekte wie die im Rahmen von "Kultur 2000 / 2007" abgewickelten sachlich ohnedies in den Zuständigkeitsbereich des Außenamtes fallen. Insofern die Auslandskulturpolitik nämlich vom BMaA gestaltet wird, verfügt die hier verortete Kulturpolitische Sektion wie keine andere Stelle auf Bundesebene über die notwendigen Kompetenzen, um eine solche Aufgabe im Sinne der ProjektträgerInnen wahrnehmen zu können. Wünschenswert wäre darüber hinaus eine stärkere Einbindung der Österreichischen Kulturforen im Ausland in die KooperationspartnerInnensuche der heimischen ProjektträgerInnen, da die Kulturforen grundsätzlich für die operative Umsetzung der Zielsetzungen im Bereich der Auslandskultur verantwortlich sind.

Um all dies zu gewährleisten, müsste der besagte Co-Finanzierungstopf mit rund 2,5 Millionen Euro ausgestattet werden, wobei eine Aufstockung der Finanzmittel in den Folgejahren um weitere fünfhunderttausend Euro wünschenswert wäre. Die 2,5 Millionen Euro entsprechen dem ungefähren Durchschnittswert der in den letzten Jahren geförderten Projekte unter österreichischer Federführung (Quelle: CCP Austria).

Mittels einer solchen vergleichsweise kleinen Fördersumme würden die zum Teil massiven Zugangshürden zu EU-Fördermitteln im kulturellen Sektor nachhaltig abgebaut werden. Auf diese Art und Weise könnte der Bund die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die potentiell für österreichische Kulturinitiativen auf EU-Ebene zur Verfügung stehenden Gelder von diesen zukünftig effektiver abgeschöpft werden. Die Qualitätsprüfung der eingereichten Projekte erfolgt durch die dafür zuständige Jury in der Generaldirektion EAC: Bildung und Kultur, in der auch von der Kunstsektion des Bundeskanzleramts nominierte ExpertInnen mitwirken. Eine neuerliche Überprüfung durch diese Stelle wird daher als ineffektiv angesehen.


Resümee: Vorschläge zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen in vier Schritten

Die vier zentralen Schritte müssen bis spätestens 2007 realisiert werden:

1) Einrichtung einer Förderstelle in der für den Bereich der "Auslandskultur" zuständigen Kulturpolitischen Sektion des Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten;

2) Dotierung des hier verankerten Co-Finanzierungstopfs mit 2,5 Millionen Euro;

3) Verbindliche Co-Finanzierung aller seitens der EU positiv bewerteten Projekte unter österreichischer Federführung;

4) Stärkere Einbindung der Österreichischen Kulturforen im Ausland in die KooperationspartnerInnensuche der österreichischen ProjektträgerInnen


Anmerkungen

[1] Das Einphasenmodell zwingt die AntragstellerInnen, den Aufwand der PartnerInnensuche und der gesamten Projekterstellung auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu leisten, wobei beispielsweise 2004 gerade einmal 34% der insgesamt 681 eingereichten Projekte aus 30 teilnehmenden Ländern schließlich auch gefördert wurden (Quelle: CCP Austria). Andere Förderschienen erlauben es den AntragstellerInnen nur Skizzen einzureichen, die wenig Aufwand erfordern. Ein weiteres Modell ermöglicht eine finanzierte Phase der Projektentwicklung. ...




[News/culturalis/07.07.2005]





    News/culturalis


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    09.02.2004 Manfred M. Lang: 2003 - verschwunden und/oder gedeckelt

    03.02.2004 Christian Joachim Gruber: Kulturmark

    18.12.2003 Gabi Gerbasits: Morak constrictor. Tödliche Umarmung als Kulturpolitik

    25.11.2003 Anita Hofer: 2003 - Die Steiermark ist ab sofort kein Einsatzgebiet mehr.

    14.04.2003 Graz 3002: Alles wird gut!

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